Geschäftsbedingungen der Tennisschule Simanek
1.    Das Tennistraining wird von Herrn Simanek oder einem von ihm bestimmten Trainer durchgeführt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Trainers besteht nicht.
2.    Das Sommertraining erstreckt sich über 14 Trainingseinheiten von Anfang Mai bis Anfang September. Das Wintertraining erstreckt sich über 28 Trainingseinheiten von Anfang September bis Anfang Mai. Die Möglichkeit des Ausstiegs nach der ersten Abrechnungshälfte besteht nicht.
3.    Mit dem Unterzeichnen des Anmeldeformulars oder der Teilnahme an der ersten Trainingsstunde gilt der Kurs als verbindlich gebucht. Während der Laufzeit des Kurses können die, aufgrund des Verschuldens der Schülerin/des Schülers, nicht wahrgenommenen Übungsstunden, mit Rücksicht auf den geregelten Ablauf des Kursprogramms, nicht vergütet oder nachgeholt werden.
4.    Das Sommer, sowie das Wintertraining kann nur als Gesamtheit gebucht werden. Ein Abbruch des Kurses entbindet die Schülerin/den Schüler nicht von der Entrichtung der Kursgebühr. Bei verspätetem Einstieg werden die versäumten Stunden in Abzug gebracht.
5.    Die aktuellen Kurspreise sind auf der Homepage unter "Preise" zu finden. Im Trainingshonorar sind nicht die Kosten für die Anmietung von Hallenplätzen sowie die Platzmiete für Nichtmitglieder enthalten.
6.    Das Trainerhonorar sowie die anfallende Hallengebühr sind im Voraus fällig. Nach Wahrnehmung der ersten Stunde erhält die Schülerin/ der Schüler eine Rechnung, die binnen Wochenfrist zu zahlen ist. Im TC Bochum Süd zieht der Verein die Hallengebühr per Lastschrift ein. Mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages, oder Teilnahme an der ersten Stunde, akzeptiert der Trainingsteilnehmer, oder dessen gesetzlicher Vertreter, die anfallenden Hallenkosten des TC Bochum Süd.
7.    Können Trainerstunden aufgrund von Witterungseinflüssen oder höherer Gewalt nicht abgehalten werden, besteht ein Rückvergütungsanspruch in Höhe des ent-sprechenden Teils des Trainingshonorars nicht. Grundsätzlich ist die Tennisschule Simanek jedoch bemüht, zumindest 50% der ausgefallenen Stunden nachzuholen bzw. im Sommer in die Halle zu verlegen. Den Hallenmietzins trägt die Schülerin/ der Schüler.
8.    Die Tennisschule haftet nicht für den Verlust von Gegenständen. Schadenser-satzansprüche gegen den Vertragspartner als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Gleichfalls ist die Haftung für Unfälle ausgeschlossen.
9.    Mit der Teilnahme erkennt die Schülerin/ der Schüler die Geschäftsbedingungen der Tennisschule Simanek an.
10.    Ausstehende Forderungen werden abgetreten.
11.    Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Bochum.